Datenschutzerklärung für die Software "StudentTracker"

Gültigkeit: Nutzung im Rahmen der schulischen IT-Infrastruktur der Basler Schulen.

Diese Erklärung legt dar, wie die Software "StudentTracker" Daten verarbeitet und warum sie mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie den spezifischen Datenschutzbestimmungen für die Schulen in Basel-Stadt konform ist.

Grundsatz: Konformität mit dem Datenschutz

Die Entwicklung und der Einsatz von "StudentTracker" erfolgen unter strikter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzes. Das Programm wurde gezielt so konzipiert, dass der Eingriff in die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer minimal ist und stets dem Bildungszweck dient.

Zusammenfassend: "StudentTracker" ist datenschutzkonform, weil es transparent arbeitet, nur ein Minimum an Daten für einen sehr kurzen Zeitraum lokal speichert und keine sensiblen oder persönlichen Inhalte erfasst.

Einhaltung der Datenschutzprinzipien

1. Zweckbindung und Verhältnismässigkeit

Was das Gesetz verlangt: Daten dürfen nur für einen bestimmten, für die betroffene Person erkennbaren Zweck bearbeitet werden, und die Bearbeitung muss zur Erreichung dieses Zwecks geeignet und erforderlich sein.

Umsetzung in StudentTracker:

2. Datensparsamkeit (Data Minimization)

Was das Gesetz verlangt: Es sollen nur so viele Daten bearbeitet werden, wie für den Verwendungszweck nötig sind.

Umsetzung in StudentTracker:

3. Transparenz

Was das Gesetz verlangt: Die Beschaffung von Personendaten und der Zweck ihrer Bearbeitung müssen für die betroffene Person erkennbar sein. Betroffene Personen haben ein Auskunftsrecht.

Umsetzung in StudentTracker:

4. Datensicherheit und Speicherort

Was das Gesetz verlangt: Personendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden.

Umsetzung in StudentTracker:

Fazit

"StudentTracker" wurde unter der Prämisse entwickelt, den Bildungsauftrag zu unterstützen und gleichzeitig die Datenschutzrechte der Schülerinnen und Schüler vollständig zu wahren. Durch die Prinzipien der Datensparsamkeit, der maximalen Transparenz, der strengen Zweckbindung und dem Verzicht auf jegliche Datenspeicherung über einen minimalen Zeitraum hinaus, erfüllt das Programm die Anforderungen des schweizerischen und kantonalen Datenschutzrechts für den Einsatz im schulischen Umfeld.